Google Bewertung
mit 1 Stern löschen
40.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 2012 Feste Preise pro Bewertung Sehr hohe Löschquoten
„Ich kam, ich sah, ich löschte“ - Der Löschkönig
Sie wollen eine Google 1 Sterne Bewertung löschen lassen? Löschkönig ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei und hilft Ihnen, rechtswidrige Google Rezensionen auf Ihrem Unternehmensprofil löschen zu lassen. Die meisten Bewertungen mit 1 Stern ohne Text kann man mit wenig Aufwand löschen lassen.
Wir sind seit 10 Jahren auf das Löschen von negativen Bewertungen spezialisiert und vertreten kleine, mittelständische und börsennotiere Unternehmen gegen unberechtigte Bewertungen auf Google. Im Jahre 2018 haben wir vor dem LG Hamburg das richtungsweisende Urteil gegen Google erstritten. Insgesamt haben wir über 40.000 Google Bewertungen löschen lassen. Ihr Unternehmenserfolg hängt unter anderem davon ab, dass Sie neben Google Rezensionen auch Kununu Bewertungen löschen lassen und Trustpilot Einträge entfernen lassen.
Rufen Sie uns bundesweit an. Wir starten sofort, um Ihren guten Ruf zu schützen.
Sehr hohe
Erfolgschancen
Wir reichen regelmäßig Klagen gegen Google 1 Stern Bewertungen ein. Entsprechend reagiert und prüft Google die Bewertungen unserer Mandanten innerhalb weniger Tage.
Spezialisierte
Anwaltskanzlei
Wir unser Vorgehen gegen negative Google Rezensionen bestmöglich optimiert und reagieren sofort auf neue Urteile. So können wir schnell und kostengünstig für Sie reagieren.
Bewertung
selbst löschen
Sie können Google Bewertungen selbst löschen. Rufen Sie uns hierzu gerne an, wie beraten Sie, wie man das kostenlos machen kann. Dadurch sparen Sie sich wertvolle Zeit und Geld.

„Unfaire Kritik ist Majestätsbeleidigung“
Schritt 1:
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail
Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie eine eigene Google Rezension löschen wollen. Wir erörtern gemeinsam innerhalb weniger Minuten, welches Vorgehen am meisten Sinn macht. Die neueste Rechtsprechung bietet die Möglichkeit, die meisten Bewertungen ohne umfangreiche Argumentation gegenüber Google zu beanstanden. Sollte es ein hartnäckiger bekannter Kunde sein, kann man auch gegen diesen direkt vorgehen.
Schritt 2:
Wir fordern Google zur Prüfung & Löschung auf
Nach Beauftragung fordern wir Google mit einem juristisch formulierten Beanstandungsschreiben auf, die Rezensionen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Bei der Prüfung und Löschung darf sich Google höchstens 14 Tage Zeit lassen. Die meisten Kunden oder Bewerter wehren sich nicht gegen die Löschung, so dass Google die Bewertung löschen muss, egal, ob diese inhaltlich stimmt oder nicht. Wenn sich ein Bewerter gegen die Löschung wehrt, bereiten wir mit Ihnen gemeinsam eine Stellungnahme vor.
1 Bewertung
Einzelauftrag
2 Bewertungen
und mehr
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und Deckungszusage
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„Lassen Sie Kritik von Narren sofort löschen!“
Tipp 1:
Jede Bewertung ist angreifbar!
Bei Google kann jeder Internetnutzer anonym bewerten. Es besteht keine Pflicht, seinen echten Namen anzugeben. Auch überprüft Google nicht vor Veröffentlichung, ob es sich um einen echten Kunden handelt. Deshalb darf man nach geltendem Recht bei fast jeder Bewertung bestreiten, dass es sich bei dem Bewerter um einen echten Kunden handelt (außer z. B. der Bewerter hat die Bewertung eingeräumt). In der Regel wissen Sie nicht, wer hinter der Bewertung steckt. Der Bewertende hat deshalb die Möglichkeit, seine Erfahrung gegenüber Google darzulegen, was in den meisten Fällen jedoch nicht passiert, so dass Google die Rezension löschen muss.
Tipp 2:
Finger weg vor unseriösen Anbietern
Rechtsanwälte dürfen keine Erfolgshonorare standardmäßig anbieten. Auch sind Werbe-E-Mails ohne eine Kundenverbindung oder ohne Einverständnis grundsätzlich illegal. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass Werbeanrufe ohne mutmaßliches Einverständnis (Cold Calls) zur Löschung von Bewertungen verboten snd.

Häufig gestellte Fragen zu Google Kundenrezensionen
Nur Personen, die eine eigene echte Erfahrung mit einem Unternehmen gemacht haben, dürfen dieses bewerten. Die Gerichte sind sich allerdings uneins darüber, wie diese Erfahrung aussehen bzw. wie weit diese gehen muss. Die strenge Ansicht erlaubt nur Nutzern, die echter Kunde des Unternehmens waren, dieses zu bewerten. Somit wäre ein Kundenkontakt wie ein Kauf oder Auftrag erforderlich. Andere Gerichte meinen, dass bereits eine Vertragsanbahnung wie etwa eine telefonische Anfrage ausreiche, um das Unternehmen bewerten zu dürfen. Jedenfalls ist stets zumindest eine Erfahrung im weiteren Sinne erforderlich.
Nur in Ausnahmefällen wird man den Verfasser eine Bewertung anhand des im Google-Profil verwendeten Namens identifizieren können, da es erlaubt ist, sich auf Google einen falschen Namen zu geben. Die wenigsten User würde bewerten, wenn dies unter ihrem echten Namen geschehen müsste. Insofern wird man den echten Namen des Bewerters nicht erfahren. Lediglich in Fällen, in denen die Bewertungen ehrenrührig, also strafbar sind, gibt es einen Anspruch gegen Google, die dort gespeicherten Daten herauszugeben, und zwar entweder per Strafanzeige oder über einen landgerichtlichen Beschluss. Aber auch über die so ergatterte E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse ist es kaum möglich, 100% sicher zu sein, wer die Bewertung geschrieben hat.
Google und anderen Portale lassen es nicht zu, die Bewertungsfunktion abzuschalten, dies geht nur bei Facebook. Dies ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit und Medienfreiheit. Insofern müssen sich Unternehmen grundsätzlich bewerten lassen, wobei es aber die Möglichkeit gibt, das gesamte Google Unternehmensprofil zu deaktivieren, dann verschwinden mit dem Unternehmensprofil auch sämtliche Bewertungen und neue können keine mehr abgegeben werden.
Immer dann, wenn Sie auf Anhieb nicht erkennen können, wer die 1-Stern-Bewertung auf Google veröffentlicht hat, dürfen Sie bestreiten, dass es sich um eine echte Bewertung, also um eine echte Erfahrung des Bewerters mit Ihrem Unternehmen, handelt. Dann muss Google die Bewertung prüfen und gegebenenfalls die Bewertung löschen. Die 1-Stern Bewertung wird vor allem dann gelöscht, wenn sich der Verfasser gegen die Bewertung nicht wehrt, was in ca. 90% aller Bewertungen der Fall ist. Viele Unternehmen lassen alle negativen Bewertungen beanstanden, weil sie nicht verpflichtet sind, in der Kundendatenbank zu recherchieren, ob es den Namen des Bewerters – falls es ein Klarname ist – dort gibt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wie Löschkönig kann Ihnen dabei helfen, die negative Google 1-Sterne Bewertung löschen zu lassen.
Neben Fake-Bewertungen, hinter denen kein echter Kunde nachgewiesen werden kann, muss Google 1-Sterne Bewertungen löschen, die gegen die Google-Richtlinien für Rezensionen verstoßen oder die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Richtlinienverstöße ergeben sich etwa, wenn Personen ohne eigene Erfahrung oder Mitbewerber bewerten.
Sicher kann sich das bewertete Unternehmen selbst bei Google beschweren und die Löschung fordern. Erfahrungsgemäß kann das sehr lange dauern, bis sich Google meldet, je nach dem, welchen Kontaktweg zu Google mach verwendet. Spezialisierte Anwälte wie Löschkönig kennen das Prüf- und Beschwerdeverfahren von Google seit Jahren und wissen, wie man eine negative Bewertung am besten löschen kann. Wenn man bei Google nicht weiterkommt, können wir als Rechtsanwälte auch direkt gegen die Verfasser vorgehen oder Google vor Gericht verklagen.
Wenn Sie eine Google Bewertung mit 1 Stern erhalten haben und meinen, dass diese rechtswidrig ist, können Sie die Löschung der Bewertung bei Google beantragen. Neben Google kann selbstverständlich der Bewerter die Rezension wieder löschen.
Man kann die Google 1 Sterne-Bewertung löschen lassen, indem man bei Google eine gut begründete Beschwerde einreicht. Das geht entweder mit dem Google Formular für rechtliche Beschwerden oder per E-Mail an support-deutschland@google.com. Wenn Sie selbst der Bewerter sind, können Sie die Bewertung per Mausklick einfach selbst löschen.
Rezensionen sind rechtswidrig, wenn sie gegen die Google Richtlinien für Rezensionen oder gegen deutsches Recht verstoßen. Hierzu zählt auch der echte Kundenkontakt, so dass eine Bewertung immer gelöscht werden muss, wenn Google keinen Kundenkontak nachweisen kann. Der fehlende Kundenkontakt ist sogar der mit Abstand häufigste Grund für die Löschung der Bewertung. Weitere Gründe sind inhaltliche Unwahrheiten, Bewertungen von Konkurrenten oder Bewertungen des falschen Unternehmens. Offenkundige Beleidigungen verstoßen meist gegen die Portalrichtlinien und werden von Google meist automatisch gelöscht.
Damit es zu einer Löschung kommt, müssen Sie eine gut begründete Beschwerde bei Google einreichen, wonach die Rechtswidrigkeit der Bewertung offensichtlich ist. Nur dann prüft Google die Bewertung und leitet die Beschwerde dem Bewerter weiter, der dann die Möglichkeit zur Stellungnahme hat. Meldet sich der Bewerter nicht zurück, bleibt die Bewertung für immer gelöscht. In Ausnahmefällen erkennt der Google Algorithmus Auffälligkeiten und löscht die Bewertung wenige Tage nach Veröffentlichung wieder von selbst.
Die Beauftragung eines Anwalts hat den Vorteil, dass dieser Sie im Prüfverfahren gegenüber Google umfassend rechtlich beraten und vertreten darf. Wenn Sie die Bewertung von einem Anwalt löschen lassen, fallen zwar Anwaltskosten an, diese sind bei uns jedoch bezahlbar. Außerdem reagiert Google dann regelmäßig sehr schnell.
Es gibt leider keine festen Fristen, innerhalb derer die Google 1 Sterne Bewertung gelöscht werden muss. Jedenfalls ist Google verpflichtet, das Prüfverfahren zügig durchzuführen und auch abzuschließen. Die Gerichte orientieren sich dabei an datenschutzrechtlichen Vorschriften, wonach das Beschwerdeverfahren spätestens nach 14 Tagen durchgeführt worden sein muss. Google reagiert seit 2025 sehr zügig und löscht sofort, reaktiviert aber einen kleinen Teil der Bewertungen wieder, da der Verfasser nach Ansicht von Google bis zu 6 Monaten Zeit hat, eine Stellungnahme zum Löschantrag abzugeben.
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Google Bewertung selber entfernen lassen, kostet das selbstverständlich nichts. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, variieren die Kosten je nach Aufwand und Anzahl der Rezensionen, die Sie löschen lassen wollen.
Eine Antwort oder ein Kommentar auf eine schlechte Bewertung ist das letzte Mittel, um den Schaden zu beseitigen. Zunächst sollten Sie immer versuchen, die Bewertung löschen zu lassen, denn eine Antwort verbessert weder Ihre Gesamtnote, noch wird hierdurch eine eventuell unwahre Aussage über Ihr Unternehmen entfern. Viele Internetnutzer schauen nur auf die Gesamtnote oder die negativen Aussagen, leben aber keine Antworten des Betroffenen.
Wer eine Google-Bewertung veröffentlicht hat, kann diese problemlos wieder löschen. Hierzu müssen Sie folgendes tun: Loggen Sie sich in Ihrem Google-Konto ein, mit dem Sie die Bewertung verfasst haben. Klicken Sie auf „Maps“, dann links auf „Beiträge“, dort auf „Rezensionen“. Suchen Sie die zu Bewertung, die Sie löschen möchten und klicken Sie auf die 3 Punkte rechts neben der Bewertung. Wählen Sie „Rezension löschen“ und bestätigen Sie.
Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung bezahlt zwar grundsätzlich die Verfolgung von Löschansprüchen (Schadensersatzrecht). Voraussetzung ist allerdings, dass Google bei Beauftragung des Rechtsanwalts bereits einen Rechtsverstoß begangen hat. Die Veröffentlichung einer Bewertung zählt nicht dazu. Ein Rechtsverstoß kann z. B. vorliegen , wenn Sie die Rezension selbst melden, indem Sie auf die 3 Sterne rechts neben der Bewertung klicken, dort „Themaverfehlung“ auswählen und absenden. Reagiert Google innerhalb von 14 Tagen nicht oder falsch, liegt eventuell ein Rechtsschutzfall vor.
Grundsätzlich können Sie immer versuchen, mit einem Prüfverfahren beim Portalbetreibern die Bewertung löschen zu lassen. Löscht dieser nicht, obwohl die Bewertung rechtswidrig ist, können Sie entweder mit einem Rechtsanwalt gegen den Portalbetreiber vorgehen, was eventuell von ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt wird. Wenn Sie den Bewertenden kennen, können Sie diesen auch direkt zur Löschung auffordern. Hier empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Wenn sich die negative Google Bewertung nicht löschen lässt, liegt das daran, dass sich der Bewertende im Prüfverfahren gegen die Löschung gewehrt hat oder die Rezension nicht rechtswidrig ist. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, überhaupt nichts für die Löschung einer Google Rezension bezahlen zu müssen. Hierfür müssen Sie die Google Rezension selbst beanstanden zunächst. Oft antwortet Google nicht, dann liegt ein Rechtsschutzfall vor und Ihre Rechtsschutzversicherung muss bezahlen. Oder Google löscht einfach – dann war die Sache kostenlos.
Ein Rechtsanwalt kann Sie beim Löschen einer Google Bewertung rechtlich beraten und vertreten und Ihr Anliegen ausführlich juristisch begründet gegenüber Google vortragen. Im Prüfverfahren ist es oft notwendig, genau darzustellen, warum die Bewertung eine unwahre Tatsache oder eine unzulässige Meinungsäußerung enthält oder warum die Bewertung anderweitig rechtswidrig ist. Hier kann Ihnen eine auf Äußerungsrecht spezialisierte Kanzlei helfen und die Bewertung eventuell löschen lassen.
Wir raten dazu, rechtswidrige Bewertungen mit einem spezialisierten Anwalt löschen zu lassen. Wir beraten Sie umfangreich, wie man gegen den Portalbetreiber vorgehen kann. Sollte das nicht gelingen, können wir Sie auch gegen den Verfasser vertreten, falls dieser bekannt ist. Google kennt uns aus tausenden Verfahren und zahllosen Klageverfahren und reagiert auf unsere Beanstandungen in der Regel sehr schnell.
Welche Bewertungsverbesserung ist möglich?
Geben Sie die Sterneverteilung Ihres Unternehmens ein und sehen Sie direkt, was wir mit der Löschung von schlechten Rezensionen für Sie tun können:
Ihr Google-My-Business-Durch- schnittsrating beträgt
Anmerkung: Bei allen hier errechneten Werten handelt es sich um Näherungswerte.
Wenn Sie alle 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-und-2-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-2-und-3-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Praxis-Tipp: Das Löschen von Google Rezensionen wird auch durch viele Anbieter beworben. Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die seit über 10 Jahren auf dem Gebiet der Löschung von Bewertungen tätig ist und verfügen daher über umfangreiche Erfahrungen, wie man in den verschiedenen Fallkonstellationen eine Löschung erwirken kann.
„Königlicher Schutz für Ihren guten Ruf!“
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie eine negative Google Rezension löschen lassen möchten. Wir können Ihnen bei einem kurzen Telefonat den Ablauf und die Kosten eines Löschprozesses erläutern.
Praxis-Tipp: Wenn Sie den Verfasser der Bewertung kennen, können wir per Abmahnung direkt gegen diesen vorgehen. Abmahnungen gegen Verfasser sind bei uns täglich Brot. Außerdem kennt uns Google aus zahlreichen gewonnenen Prozessen wegen negativer Rezensionen (z. B. Urteil des LG Hamburg vom 12.01.2018 – 324 O 63/17) und prüft und löscht die eingereichten Bewertungen zuverlässig. Sie können uns außerdem beauftragen, wenn Sie Kununu Bewertungen löschen oder Trustpilot Bewertungen löschen lassen wollen.
