Google Rezension
löschen lassen
40.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 2012 Königliche Erfolgsquoten Faire Preise
„Ich kam, ich sah, ich löschte“ - Der Löschkönig
Sie wollen eine Google Bewertung einfach selbst löschen? Löschkönig ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei und hilft Ihnen, rechtswidrige Google Rezensionen auf Ihrem Unternehmensprofil löschen zu lassen. Auch die meisten Bewertungen mit 1 Stern ohne Text kann man mit wenig Aufwand löschen lassen.
Wir sind seit 10 Jahren auf das Löschen von negativen Bewertungen spezialisiert und vertreten kleine, mittelständische und börsennotiere Unternehmen gegen unberechtigte Bewertungen auf Google. Im Jahre 2018 haben wir vor dem LG Hamburg das richtungsweisende Urteil gegen Google erstritten. Insgesamt haben wir über 40.000 Google Bewertungen löschen lassen. Ihr Unternehmenserfolg hängt unter anderem davon ab, dass Sie neben Google Rezensionen auch Kununu Bewertungen löschen lassen und Trustpilot Einträge entfernen lassen.
Rufen Sie uns bundesweit an. Wir starten sofort, um Ihren guten Ruf zu schützen.
Sehr hohe
Erfolgschancen
Wir reichen regelmäßig Klagen gegen negative Bewertungen bei Google ein. Entsprechend reagiert und prüft Google die Bewertungen unserer Mandanten innerhalb weniger Tage.
Spezialisierte
Anwaltskanzlei
Wir unser Vorgehen gegen negative Google Rezensionen bestmöglich optimiert und reagieren sofort auf neue Urteile. So können wir schnell und kostengünstig für Sie reagieren.
Bewertung
selbst löschen
Sie können Google Bewertungen selbst löschen. Rufen Sie uns hierzu gerne an, wie beraten Sie, wie man das kostenlos machen kann. Dadurch sparen Sie sich wertvolle Zeit und Geld.
„Unfaire Kritik ist Majestätsbeleidigung“
Schritt 1:
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail
Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie eine eigene Google Rezension löschen wollen. Wir erörtern gemeinsam innerhalb weniger Minuten, welches Vorgehen am meisten Sinn macht. Die neueste Rechtsprechung bietet die Möglichkeit, die meisten Bewertungen ohne umfangreiche Argumentation gegenüber Google zu beanstanden. Sollte es ein hartnäckiger bekannter Kunde sein, kann man auch gegen diesen direkt vorgehen.
Schritt 2:
Wir fordern Google zur Prüfung & Löschung auf
Nach Beauftragung fordern wir Google mit einem juristisch formulierten Beanstandungsschreiben auf, die Rezensionen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Bei der Prüfung und Löschung darf sich Google höchstens 14 Tage Zeit lassen. Die meisten Kunden oder Bewerter wehren sich nicht gegen die Löschung, so dass Google die Bewertung löschen muss, egal, ob diese inhaltlich stimmt oder nicht. Wenn sich ein Bewerter gegen die Löschung wehrt, bereiten wir mit Ihnen gemeinsam eine Stellungnahme vor.
1 Bewertung
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„Lassen Sie Kritik von Narren sofort löschen!“
Tipp 1:
Jede Bewertung ist angreifbar!
Bei Google kann jeder Internetnutzer anonym bewerten. Es besteht keine Pflicht, seinen echten Namen anzugeben. Auch überprüft Google nicht vor Veröffentlichung, ob es sich um einen echten Kunden handelt. Deshalb darf man nach geltendem Recht bei fast jeder Bewertung bestreiten, dass es sich bei dem Bewerter um einen echten Kunden handelt (außer z. B. der Bewerter hat die Bewertung eingeräumt). In der Regel wissen Sie nicht, wer hinter der Bewertung steckt. Der Bewertende hat deshalb die Möglichkeit, seine Erfahrung gegenüber Google darzulegen, was in den meisten Fällen jedoch nicht passiert, so dass Google die Rezension löschen muss.
Tipp 2:
Finger weg vor unseriösen Anbietern
Rechtsanwälte dürfen keine Erfolgshonorare anbieten. Auch sind Werbe-E-Mails ohne eine Kundenverbindung oder ohne Einverständnis grundsätzlich illegal. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass Werbeanrufe ohne mutmaßliches Einverständnis (Cold Calls) zur Löschung von Bewertungen verboten snd.
Häufig gestellte Fragen zu Google Kundenrezensionen
Grundsätzlich darf man ein Unternehmen nur bewerten, wenn man über eine tatsächlich stattgefundene eigene Erfahrung oder die Erfahrung eines Familienangehörigen berichtet. Bewertungen vom Hörensagen anderer sind verboten. Die Erfahrung muss sich dabei auf die Dienstleistung des Unternehmens im weiteren Sinne beziehen, wobei eine Beratung oder eine Geschäftsanbahnung ausreicht. Verboten ist die grundsätzliche Denunzierung einer Leistung, so ist es z. B unzulässig, als Veganer einen Metzger zu bewerten, nur weil dieser Fleisch verkauft.
Sie wollen wissen, wer hinter der Bewertung steckt? Darüber können Sie in der Regel nur spekulieren, da man in der Regel nie sicher weiß, wer hinter der Rezension steckt. Selbst dann, wenn jemand einen Klarnamen als Profilnamen gewählt hat, kann auch das ein Pseudonym sein. Jedenfalls ist Google nicht verpflichtet, irgendwelche Daten des Bewertenden herauszugeben. Das gilt lediglich für den Fall von Straftaten wie z. B. Beleidigungen oder Drohungen. Aber auch kann wird man über die IP-Adresse allenfalls den Internetanschluss herausfinden, von der die Bewertung geschrieben wurde. Wird der Anschluss von mehr als 1 Person genutzt, wird ein Strafverfahren im Sande verlaufen und eingestellt.
Google und anderen Portale ermöglichen die Bewertung von Unternehmen. Dies ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit und Medienfreiheit. Nach aktueller Rechtslage lassen sich Google Rezensionen nicht ausschalten, da Unternehmen sich grundsätzlich bewerten lassen müssen. Die Meinungsfreiheit findet jedoch dort ihre Grenzen, wo unwahre Tatsachen veröffentlicht werden und somit rechtswidrig in das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht des Unternehmens oder dessen Gewebebetrieb eingegriffen wird.
Negative Bewertungen sind immer schädlich für ein Unternehmen, sie werden oft als Rufmord bezeichnet. Zwar ist Kritik, Rufmord und Hass nicht grundsätzlich rechtswidrig, strafbar oder unzulässig. Eine Google Rezension muss rechtswidrig sein, nur dann muss sie gelöscht werden. Allerdings muss Google eine Bewertung löschen, wenn sich der Bewerter im Prüfverfahren nicht zurückmeldet, denn dann gilt auch eine zulässige Bewertung formal als rechtswidrig. Insofern hat man in Deutschland das Glück, dass man (fast) jede Bewertung angreifen kann.
Die Faustregel, welche Google Rezensionen sich erfahrungsgemäß einfach oder eher schwer löschen lassen, lautet wie folgt: Je frischer und ausführlicher die Rezension ist, desto schwerer lässt sie sich löschen; je älter und kürzer die Rezensionen, desto besser kann man sie entfernen lassen. Ein Kunde, der sich gerade erst über eine empfundene Schlechtleistung aufgeregt hat, ist eher gewillt, seine Bewertung im Prüfverfahren zu verteidigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Text der Rezension entsprechend lang und ausführlich ist. Liegt die negative Erfahrung bereits mehrere Monate oder gar Jahre zurück, ist die Aufregung über die Schlechtleistung meist verflogen, so dass sich diese Kunden kaum noch gegen die Löschung wehren.
Wenn man sich selbst an Google wendet, wartet man oft lange auf eine Antwort. Ein Anwalt kann und darf Sie gegenüber Google vertreten, da es sich hierbei regelmäßig um eine rechtliche Dienstleistung handelt. Anwälte dürfen rechtliche Dienstleistungen erbringen. Hierunter fällt auch das Löschen von Google-Bewertungen, das regelmäßig juristische Begründungen erfordert, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Des Weiteren werden Verfasser von Bewertungen oft von anwaltlichen Schreiben beeindruckt sein und scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Wenn Kunden oder andere eine rechtswidrige Bewertung über Ihr Unternehmen auf Google hinterlassen, können Sie diese selbst löschen. Das geht natürlich nicht per Mausklick auf einen Button „Löschen“. Vielmehr muss man die schlechte Bewertung bei Google melden. Dies geht mit einem begründeten Löschantrag, den man per Google-Meldeformular einreicht oder per E-Mail an support-deutschland@google.com absehndet.
Man kann schlechte Bewertungen bei Google selbst löschen lassen, indem man bei Google ein Prüfverfahren einleitet. Das geht, indem Sie das Beschwerdeformular ausfüllen und dort mitteilen – falls zutreffend – dass es sich bei dem Bewerter um keinen Ihre Kunden handelt. Alternativ schicken Sie diese Beschwerde an support-deutschland@google.com. Sollten Sie nicht innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Reaktion erhalten, liegt eine Prüfpflichtverletzung vor, so dass Google die Kosten der folgenden anwaltlichen Tätigkeit übernehmen muss.
Rezensionen gelten für Portale als rechtswidrig, wenn der Bewertende im Prüfverfahren seine tatsächliche Erfahrung nicht oder nicht überzeugend darlegt. Außerdem sind Rezensionen rechtswidrig, wenn sie unwahre Tatsachen über das Unternehmen oder dessen Dienstleistungen enthalten. Dies muss im Prüfverfahren sorgfältig juristisch dargelegt werden. Offenkundige Beleidigungen verstoßen meist gegen die Portalrichtlinien und werden vom Portal meist problemlos gelöscht.
Google Rezensionen werden vor Veröffentlichung nicht von Google geprüft. Daher müssen Betroffene die Bewertung zur Prüfung bei Google einreichen. In diesem Prüfverfahren wird der Bewertende kontaktiert und zu einer Stellungnahme und Nachweisen seiner Erfahrung aufgefordert. Antwortet er innerhalb von 14 Tagen nicht, muss Google die Bewertung löschen. Antwortet er, muss eine Gegenstellungnahme abgegeben werden. Ist die Bewertung nach Abwägung für Google offensichtlich rechtswidrig, muss sie ebenso gelöscht werden.
Die Beauftragung eines Anwalts hat den Vorteil, dass dieser Sie im Prüfverfahren gegenüber Google umfassend rechtlich beraten und vertreten darf. Wenn Sie die Bewertung von einem Anwalt löschen lassen, fallen zwar Anwaltskosten an, diese sind bei uns jedoch bezahlbar. Außerdem reagiert Google dann regelmäßig sehr schnell.
Es gibt gesetzliche Richtlinien, innerhalb derer Google das Prüfverfahren durchführen muss. Das Prüfverfahren muss innerhalb von 4 Tagen ab Beanstandung gestartet werden. Google setzt dem Bewertenden eine Frist von 7 Tagen für eine Stellungnahme. Nach herrschender Rechtsprechung muss Google eine negative Bewertung innerhalb von 14 Tagen löschen, wenn sich der Bewertende nicht zurückmeldet oder eine tatsächliche Erfahrung innerhalb dieser 14 Tage nicht glaubhaft gemacht wird. Für den Betroffenen geltend im Prüfverfahren keine Ausschlussfristen, solange der rechtswidrige Zustand fortbesteht. Die dem bewerteten Unternehmen von Google gesetzten Fristen sind daher keine Ausschlussfristen und somit unbeachtlich.
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Google Bewertung selber entfernen lassen, kostet das selbstverständlich nichts. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, variieren die Kosten je nach Aufwand und Anzahl der Rezensionen, die Sie löschen lassen wollen.
Eine Antwort oder ein Kommentar auf eine schlechte Bewertung ist das letzte Mittel, um den Schaden zu beseitigen. Zunächst sollten Sie immer versuchen, die Bewertung löschen zu lassen, denn eine Antwort verbessert weder Ihre Gesamtnote, noch wird hierdurch eine eventuell unwahre Aussage über Ihr Unternehmen entfern. Viele Internetnutzer schauen nur auf die Gesamtnote oder die negativen Aussagen, leben aber keine Antworten des Betroffenen.
Wer eine Google-Bewertung veröffentlicht hat, kann diese problemlos wieder löschen. Hierzu müssen Sie folgendes tun: Loggen Sie sich in Ihrem Google-Konto ein, mit dem Sie die Bewertung verfasst haben. Klicken Sie auf „Maps“, dann links auf „Beiträge“, dort auf „Rezensionen“. Suchen Sie die zu Bewertung, die Sie löschen möchten und klicken Sie auf die 3 Punkte rechts neben der Bewertung. Wählen Sie „Rezension löschen“ und bestätigen Sie.
Nur wenige Kunden bewerten Unternehmen unter ihrem echten Namen, was auch erlaubt ist. Google muss die Daten des Bewertenden nicht herausgeben, es sei denn, die Rezension enthält strafbare Inhalte wie Beleidigungen, Drohungen oder eine üble Nachrede. Dann kann man Google zur Herausgabe der Daten zwingen.
Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung bezahlt zwar grundsätzlich die Verfolgung von Löschansprüchen (Schadensersatzrecht). Voraussetzung ist allerdings, dass Google bei Beauftragung des Rechtsanwalts bereits einen Rechtsverstoß begangen hat. Die Veröffentlichung einer Bewertung zählt nicht dazu. Ein Rechtsverstoß kann z. B. vorliegen , wenn Sie die Rezension selbst melden, indem Sie auf die 3 Sterne rechts neben der Bewertung klicken, dort „Themaverfehlung“ auswählen und absenden. Reagiert Google innerhalb von 14 Tagen nicht oder falsch, liegt eventuell ein Rechtsschutzfall vor.
Grundsätzlich können Sie immer versuchen, mit einem Prüfverfahren beim Portalbetreibern die Bewertung löschen zu lassen. Löscht dieser nicht, obwohl die Bewertung rechtswidrig ist, können Sie entweder mit einem Rechtsanwalt gegen den Portalbetreiber vorgehen, was eventuell von ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt wird. Wenn Sie den Bewertenden kennen, können Sie diesen auch direkt zur Löschung auffordern. Hier empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Wenn sich die negative Google Bewertung nicht löschen lässt, liegt das daran, dass sich der Bewertende im Prüfverfahren gegen die Löschung gewehrt hat oder die Rezension nicht rechtswidrig ist. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, überhaupt nichts für die Löschung einer Google Rezension bezahlen zu müssen. Hierfür müssen Sie die Google Rezension selbst beanstanden zunächst. Oft antwortet Google nicht, dann liegt ein Rechtsschutzfall vor und Ihre Rechtsschutzversicherung muss bezahlen. Oder Google löscht einfach – dann war die Sache kostenlos.
Ein Rechtsanwalt kann Sie beim Löschen einer Google Bewertung rechtlich beraten und vertreten und Ihr Anliegen ausführlich juristisch begründet gegenüber Google vortragen. Im Prüfverfahren ist es oft notwendig, genau darzustellen, warum die Bewertung eine unwahre Tatsache oder eine unzulässige Meinungsäußerung enthält oder warum die Bewertung anderweitig rechtswidrig ist. Hier kann Ihnen eine auf Äußerungsrecht spezialisierte Kanzlei helfen und die Bewertung eventuell löschen lassen.
Wir raten dazu, rechtswidrige Bewertungen mit einem spezialisierten Anwalt löschen zu lassen. Wir beraten Sie umfangreich, wie man gegen den Portalbetreiber vorgehen kann. Sollte das nicht gelingen, können wir Sie auch gegen den Verfasser vertreten, falls dieser bekannt ist. Google kennt uns aus tausenden Verfahren und zahllosen Klageverfahren und reagiert auf unsere Beanstandungen in der Regel sehr schnell.
Welche Bewertungsverbesserung ist möglich?
Geben Sie die Sterneverteilung Ihres Unternehmens ein und sehen Sie direkt, was wir mit der Löschung von schlechten Rezensionen für Sie tun können:
Ihr Google-My-Business-Durch- schnittsrating beträgt
Anmerkung: Bei allen hier errechneten Werten handelt es sich um Näherungswerte.
Wenn Sie alle 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-und-2-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-2-und-3-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Praxis-Tipp: Das Löschen von Google Rezensionen wird auch durch viele Anbieter beworben. Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die seit über 10 Jahren auf dem Gebiet der Löschung von Bewertungen tätig ist und verfügen daher über umfangreiche Erfahrungen, wie man in den verschiedenen Fallkonstellationen eine Löschung erwirken kann.
„Königlicher Schutz für Ihren guten Ruf!“
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie negative Google Rezensionen löschen lassen wollen. Wir können Ihnen bei einem kurzen Telefonat den Ablauf und die Kosten eines Löschprozesses erläutern.
Praxis-Tipp: Wenn Sie den Verfasser der Bewertung kennen, können wir per Abmahnung direkt gegen diesen vorgehen. Abmahnungen gegen Verfasser sind bei uns täglich Brot. Außerdem kennt uns Google aus zahlreichen gewonnenen Prozessen wegen negativer Rezensionen (z. B. Urteil des LG Hamburg vom 12.01.2018 – 324 O 63/17) und prüft und löscht die eingereichten Bewertungen zuverlässig. Sie können uns außerdem beauftragen, wenn Sie Kununu Bewertungen löschen oder Trustpilot Bewertungen löschen lassen wollen.