Google Rezension
löschen lassen
30.000 Google-Bewertungen gelöscht Sehr hohe Erfolgsquoten Spezialisierte Kanzlei seit 2012 Mengenrabatte möglich
„Ich kam, ich sah, ich löschte“ - Der Löschkönig
Sie wollen eine negative Google Rezension löschen lassen? Löschkönig ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei und hilft Ihnen, rechtswidrige Google Rezensionen löschen zu lassen. Auch die meisten Bewertungen mit 1 Stern ohne Text kann man mit wenig Aufwand löschen lassen.
Wir sind seit 10 Jahren auf das Löschen von negativen Bewertungen spezialisiert und vertreten kleine, mittelständische und börsennotiere Unternehmen gegen unberechtigte Bewertungen auf Google. Im Jahre 2018 haben wir vor dem LG Hamburg das richtungsweisende Urteil gegen Google erstritten. Insgesamt haben wir über 30.000 Google Bewertungen löschen lassen. Ihr Unternehmenserfolg hängt unter anderem davon ab, dass Sie neben Google Rezensionen auch Kununu Bewertungen löschen lassen und Trustpilot Einträge entfernen lassen.
Rufen Sie uns bundesweit an. Wir starten sofort, um Ihren guten Ruf zu schützen.
Wir reichen regelmäßig Klagen gegen negative Bewertungen bei Google ein. Entsprechend reagiert und prüft Google die Bewertungen unserer Mandanten innerhalb weniger Tage.
Wir unser Vorgehen gegen negative Google Rezensionen bestmöglich optimiert und reagieren sofort auf neue Urteile. So können wir schnell und kostengünstig für Sie reagieren.
Die Beauftragung von Löschkönig ist denkbar einfach: Sie müssen nicht persönlich bei uns vorbeikommen, sondern können uns per E-Mail oder telefonisch beauftragen. Dadurch sparen Sie sich wertvolle Zeit und Geld.
Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie eine negative Google Rezension löschen wollen. Wir erörtern gemeinsam innerhalb weniger Minuten, welches Vorgehen am meisten Sinn macht. Die neueste Rechtsprechung bietet die Möglichkeit, die meisten Bewertungen ohne umfangreiche Argumentation gegenüber Google zu beanstanden. Sollte es ein hartnäckiger bekannter Kunde sein, kann man auch gegen diesen direkt vorgehen.
Nach Beauftragung fordern wir Google mit einem juristisch formulierten Beanstandungsschreiben auf, die Rezensionen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Bei der Prüfung und Löschung darf sich Google höchstens 14 Tage Zeit lassen. Die meisten Kunden oder Bewerter wehren sich nicht gegen die Löschung, so dass Google die Bewertung löschen muss, egal, ob diese inhaltlich stimmt oder nicht. Wenn sich ein Bewerter gegen die Löschung wehrt, bereiten wir mit Ihnen gemeinsam eine Stellungnahme vor.
Bei Google kann jeder Internetnutzer anonym bewerten. Es besteht keine Pflicht, seinen echten Namen anzugeben. Auch überprüft Google nicht vor Veröffentlichung, ob es sich um einen echten Kunden handelt. Deshalb darf man nach geltendem Recht bei fast jeder Bewertung bestreiten, dass es sich bei dem Bewerter um einen echten Kunden handelt (außer z. B. der Bewerter hat die Bewertung eingeräumt). In der Regel wissen Sie nicht, wer hinter der Bewertung steckt. Der Bewertende hat deshalb die Möglichkeit, seine Erfahrung gegenüber Google darzulegen, was in den meisten Fällen jedoch nicht passiert, so dass Google die Rezension löschen muss.
Vorsicht vor Werbeanrufen, die mit der schnellen Löschung von Google Rezensionen und Bezahlung im Erfolgsfall werben. Dahinter stecken keine Rechtsanwälte, denn Erfolgshonorare sind diesen grundsätzlich verboten. Auch sind Werbeanrufe ohne Zustimmung (Cold Calls) streng verboten. Hiergegen können Sie mit einer Abmahnung vorgehen. Es ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass der Anrufer Sie selbst vor dem Werbeanruf bewertet hat, um danach das Erfolgshonorar bei Löschung zu kassieren.
Grundsätzlich darf man ein Unternehmen nur bewerten, wenn man über eine tatsächlich stattgefundene eigene Erfahrung oder die Erfahrung eines Familienangehörigen berichtet. Bewertungen vom Hörensagen anderer sind verboten. Die Erfahrung muss sich dabei auf die Dienstleistung des Unternehmens im weiteren Sinne beziehen, wobei eine Beratung oder eine Geschäftsanbahnung ausreicht. Verboten ist die grundsätzliche Denunzierung einer Leistung, so ist es z. B unzulässig, als Veganer einen Metzger zu bewerten, nur weil dieser Fleisch verkauft.
Sie wollen wissen, wer hinter der Bewertung steckt? Darüber können Sie in der Regel nur spekulieren, da man in der Regel nie sicher weiß, wer hinter der Rezension steckt. Selbst dann, wenn jemand einen Klarnamen als Profilnamen gewählt hat, kann auch das ein Pseudonym sein. Jedenfalls ist Google nicht verpflichtet, irgendwelche Daten des Bewertenden herauszugeben. Das gilt lediglich für den Fall von Straftaten wie z. B. Beleidigungen oder Drohungen. Aber auch kann wird man über die IP-Adresse allenfalls den Internetanschluss herausfinden, von der die Bewertung geschrieben wurde. Wird der Anschluss von mehr als 1 Person genutzt, wird ein Strafverfahren im Sande verlaufen und eingestellt.
Google und anderen Portale ermöglichen die Bewertung von Unternehmen. Dies ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit und Medienfreiheit. Nach aktueller Rechtslage lassen sich Google Rezensionen nicht ausschalten, da Unternehmen sich grundsätzlich bewerten lassen müssen. Die Meinungsfreiheit findet jedoch dort ihre Grenzen, wo unwahre Tatsachen veröffentlicht werden und somit rechtswidrig in das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht des Unternehmens oder dessen Gewebebetrieb eingegriffen wird.
Negative Bewertungen sind immer schädlich für ein Unternehmen, sie werden oft als Rufmord bezeichnet. Zwar ist Kritik, Rufmord und Hass nicht grundsätzlich rechtswidrig, strafbar oder unzulässig. Eine Google Rezension muss rechtswidrig sein, nur dann muss sie gelöscht werden. Allerdings muss Google eine Bewertung löschen, wenn sich der Bewerter im Prüfverfahren nicht zurückmeldet, denn dann gilt auch eine zulässige Bewertung formal als rechtswidrig. Insofern hat man in Deutschland das Glück, dass man (fast) jede Bewertung angreifen kann.
Die Faustregel, welche Google Rezensionen sich erfahrungsgemäß einfach oder eher schwer löschen lassen, lautet wie folgt: Je frischer und ausführlicher die Rezension ist, desto schwerer lässt sie sich löschen; je älter und kürzer die Rezensionen, desto besser kann man sie entfernen lassen. Ein Kunde, der sich gerade erst über eine empfundene Schlechtleistung aufgeregt hat, ist eher gewillt, seine Bewertung im Prüfverfahren zu verteidigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Text der Rezension entsprechend lang und ausführlich ist. Liegt die negative Erfahrung bereits mehrere Monate oder gar Jahre zurück, ist die Aufregung über die Schlechtleistung meist verflogen, so dass sich diese Kunden kaum noch gegen die Löschung wehren.
Wenn man sich selbst an Google wendet, wartet man meist vergeblich auf eine Antwort. Ein Anwalt kann und darf Sie gegenüber Google vertreten, da es sich hierbei regelmäßig um eine rechtliche Dienstleistung handelt. Anwälte dürfen rechtliche Dienstleistungen erbringen. Hierunter fällt auch das Löschen von Google-Bewertungen, das regelmäßig juristische Begründungen erfordert, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Des Weiteren werden Verfasser von Bewertungen oft von anwaltlichen Schreiben beeindruckt sein und scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Wenn Kunden oder andere eine rechtswidrige Bewertung über Ihr Unternehmen auf Google hinterlassen, können Sie diese löschen lassen. Natürlich können Sie die Bewertung nicht selbst löschen. Stattdessen müssen Sie die schlechte Bewertung bei Google melden. Hierzu reicht ein Anwalt von Löschkönig für Sie bei Google einen juristisch begründeten Löschantrag ein.
Man kann schlechte Bewertungen bei Google nicht selbst entfernen. Stattdessen muss man bei Google ein Prüfverfahren einleiten. Hierbei verlangt Google eine Begründung, warum der Inhalt der Bewertung rechtswidrig sein soll, sowie die Angabe, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Eine solche Beschwerde lässt man optimaler Weise einen Rechtsanwalt formulieren, denn ein Anwalt darf Betroffene rechtlich beraten und gegenüber Google rechtlich vertreten.
Rezensionen gelten für Portale als rechtswidrig, wenn der Bewertende im Prüfverfahren seine tatsächliche Erfahrung nicht oder nicht überzeugend darlegt. Außerdem sind Rezensionen rechtswidrig, wenn sie unwahre Tatsachen über das Unternehmen oder dessen Dienstleistungen enthalten. Dies muss im Prüfverfahren sorgfältig juristisch dargelegt werden. Offenkundige Beleidigungen verstoßen meist gegen die Portalrichtlinien und werden vom Portal meist problemlos gelöscht.
Google Rezensionen werden vor Veröffentlichung nicht von Google geprüft. Daher müssen Betroffene die Bewertung zur Prüfung bei Google einreichen. In diesem Prüfverfahren wird der Bewertende kontaktiert und zu einer Stellungnahme und Nachweisen seiner Erfahrung aufgefordert. Antwortet er innerhalb von 14 Tagen nicht, muss Google die Bewertung löschen. Antwortet er, muss eine Gegenstellungnahme abgegeben werden. Ist die Rezension nach Abwägung für Google offensichtlich rechtswidrig, muss sie ebenso gelöscht werden.
Die Beauftragung eines Anwalts hat den großen Vorteil, dass dieser Sie im Prüfverfahren gegenüber Google umfassend rechtlich beraten und vertreten darf. Wenn Sie die Bewertung von einem Anwalt löschen lassen, fallen zwar Anwaltskosten an, diese sind bei uns jedoch bezahlbar.
Es gibt gesetzliche Richtlinien, innerhalb derer Google das Prüfverfahren durchführen muss. Das Prüfverfahren muss innerhalb von 4 Tagen ab Beanstandung gestartet werden. Google setzt dem Bewertenden eine Frist von 7 Tagen für eine Stellungnahme. Nach herrschender Rechtsprechung muss Google eine negative Bewertung innerhalb von 14 Tagen löschen, wenn sich der Bewertende nicht zurückmeldet oder eine tatsächliche Erfahrung innerhalb dieser 14 Tage nicht glaubhaft gemacht wird. Für den Betroffenen geltend im Prüfverfahren keine Ausschlussfristen, solange der rechtswidrige Zustand fortbesteht. Die dem bewerteten Unternehmen von Google gesetzten Fristen sind daher keine Ausschlussfristen und somit unbeachtlich.
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Google-Rezension selbst entfernen lassen wollen, kostet das selbstverständlich nichts. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, variieren die Kosten je nach Aufwand und Anzahl der Rezensionen, die Sie löschen lassen wollen.
Eine Antwort oder ein Kommentar auf eine schlechte Bewertung ist das letzte Mittel, um den Schaden zu beseitigen. Zunächst sollten Sie immer versuchen, die Bewertung löschen zu lassen, denn eine Antwort verbessert weder Ihre Gesamtnote, noch wird hierdurch eine eventuell unwahre Aussage über Ihr Unternehmen entfern. Viele Internetnutzer schauen nur auf die Gesamtnote oder die negativen Aussagen, leben aber keine Antworten des Betroffenen.
Wer eine Google-Bewertung veröffentlicht hat, kann diese problemlos wieder löschen. Hierzu müssen Sie folgendes tun: Loggen Sie sich in Ihrem Google-Konto ein, mit dem Sie die Rezension verfasst haben. Klicken Sie auf „Maps“, dann links auf „Beiträge“, dort auf „Rezensionen“. Suchen Sie die zu Bewertung, die Sie löschen möchten und klicken Sie auf die 3 Punkte rechts neben der Bewertung. Wählen Sie „Rezension löschen“ und bestätigen Sie.
Nur wenige Kunden bewerten Unternehmen unter ihrem echten Namen, was auch erlaubt ist. Google muss die Daten des Bewertenden nicht herausgeben, es sei denn, die Rezension enthält strafbare Inhalte wie Beleidigungen, Drohungen oder eine üble Nachrede. Dann kann man Google zur Herausgabe der Daten zwingen.
Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung bezahlt zwar grundsätzlich die Verfolgung von Löschansprüchen (Schadensersatzrecht). Voraussetzung ist allerdings, dass Google bei Beauftragung des Rechtsanwalts bereits einen Rechtsverstoß begangen hat. Die Veröffentlichung einer Bewertung zählt nicht dazu. Ein Rechtsverstoß kann z. B. vorliegen , wenn Sie die Rezension selbst melden, indem Sie auf die 3 Sterne rechts neben der Bewertung klicken, dort „Themaverfehlung“ auswählen und absenden. Reagiert Google innerhalb von 14 Tagen nicht oder falsch, liegt eventuell ein Rechtsschutzfall vor.
Grundsätzlich können Sie immer versuchen, mit einem Prüfverfahren beim Portalbetreibern die Bewertung löschen zu lassen. Löscht dieser nicht, obwohl die Bewertung rechtswidrig ist, können Sie entweder mit einem Rechtsanwalt gegen den Portalbetreiber vorgehen, was eventuell von ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt wird. Wenn Sie den Bewertenden kennen, können Sie diesen auch direkt zur Löschung auffordern, dies möglichst auch mit einem Rechtsanwalt, da dieser die Rechtslage darstellen kann.
Wenn sich die negative Google Rezension nicht löschen lässt, liegt das daran, dass sich der Bewertende im Prüfverfahren gegen die Löschung gewehrt hat. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, überhaupt nichts für die Löschung einer Google Rezension bezahlen zu müssen. Hierfür müssen Sie die Google Rezension selbst beanstanden zunächst. Oft antwortet Google nicht, dann liegt ein Rechtsschutzfall vor und Ihre Rechtsschutzversicherung muss bezahlen. Oder Google löscht einfach – dann war die Sache kostenlos.
Ein Rechtsanwalt kann Sie beim Löschen einer Google Rezension rechtlich beraten und vertreten und Ihr Anliegen ausführlich juristisch begründet gegenüber Google vortragen. Im Prüfverfahren ist es oft notwendig, genau darzustellen, warum die Bewertung eine unwahre Tatsache oder eine unzulässige Meinungsäußerung enthält oder warum die Bewertung anderweitig rechtswidrig ist. Hier kann eine spezialisierte Kanzlie gegenüber Google juristisch argumentieren und die Bewertung löschen lassen.
Wir raten dringend dazu, rechtswidrige Bewertungen mit einem spezialisierten Anwalt geltend zu machen. Ein Anwalt darf Sie umfassend rechtlich beraten und Löschansprüche juristisch gegenüber Google geltend machen. Sollte das nicht gelingen, werden wir als Anwaltskanzlei auch gegen den Verfasser vorgehen, falls dieser bekannt ist. Google kennt uns aus tausenden Verfahren und zahllosen Klageverfahren und reagiert auf unsere Beanstandungen in der Regel sehr schnell.
Geben Sie die Sterneverteilung Ihres Unternehmens ein und sehen Sie direkt, was wir mit der Löschung von schlechten Rezensionen für Sie tun können:
Ihr Google-My-Business-Durch- schnittsrating beträgt
Anmerkung: Bei allen hier errechneten Werten handelt es sich um Näherungswerte.
Wenn Sie alle 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-und-2-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-2-und-3-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Praxis-Tipp: Das Löschen von Google Rezensionen wird auch durch viele Anbieter beworben, die über keine Anwaltszulassung und auch über kein entsprechendes Fachwissen verfügen. Nicht nur sind unverlangt zugesendete E-Mails oder Telefonanrufe der Anbieter illegal. Oft ist die gesamte Werbung und Durchführung der Löschung von Google Rezensionen illegal, was zahlreiche Gerichtsentscheidungen der letzten beiden Jahre ergeben haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter juristisch gegenüber Google vorträgt, was in den Gerichtsverfahren meist der Fall war.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie negative Google Rezensionen löschen lassen wollen. Wir können Ihnen bei einem kurzen Telefonat den Ablauf und die Kosten eines Löschprozesses erläutern.
Praxis-Tipp: Wenn Sie den Verfasser der Bewertung kennen, können wir per Abmahnung direkt gegen diesen vorgehen. Abmahnungen gegen Verfasser sind bei uns täglich Brot. Außerdem kennt uns Google aus zahlreichen gewonnenen Prozessen wegen negativer Rezensionen (z. B. Urteil des LG Hamburg vom 12.01.2018 – 324 O 63/17) und prüft und löscht die eingereichten Bewertungen zuverlässig. Sie können uns außerdem beauftragen, wenn Sie Kununu Bewertungen löschen oder Trustpilot Bewertungen löschen lassen wollen.